(SUMMARY OF VISA REGULATIONS IMMIGRATION ACT B.E.2522 (1979 A.D.) AND RELEVANT TEXTS)
Jeder Ausländer, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, benötigt ein gültiges Einreisevisum. Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen können bei der Visaabteilung des Generalkonsulats erfragt werden.
Alle Visaarten werden nach dem angegebenen Besuchsgrund ausgestellt. Dieser muss durch Belegdokumente eindeutig nachgewiesen werden. Fehlende Dokumente führen zwangsläufig zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.
Die Visa, die vom Generalkonsulat ausgestellt wurden, gelten zwar für Thailand und müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung verwendet werden. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden.
Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Siehe hierzu Hinweis auf Aufenthaltsdauer für Touristen, die ohne Visum nach Thailand einreisen.
Das Generalkonsulat möchte an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen der Gütigkeitsdauer eines Einreisevisums und der Länge des Aufenthalts ausdrücklich hinweisen, dass eine 3-monatige Gültigkeitsdauer eines Einreisevisums nicht gleich eine 3-monatige Aufenthaltsdauer bedeutet.
Antrag auf Visaerteilung beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Werktage, und der Reisepass muss persönlich abgeholt werden.
Das Generalkonsulat kann zur Zeit keine Visa-Anträge per Post bearbeiten.
Jeder Antragsteller benötigt unabhängig von seinem Alter ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten): Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. von einer Reise in ein solches Gebiet zurück gekommen sind) oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig (s. u.)
Bürger folgender Länder müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland nachweisen, 4 Visaanträge, 4 Passfotos , 4 Passfotos,4 x Kopie der ersten Seite des Reisepasses, 4 x Kopie der Flugbestätigung , 4 x Kopie der Meldebescheinigung ,4 x Kopie des Aufenthaltstitels, 4 x dreimonatige Gehaltsabrechnung, 4 x Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 4000,00 € als Nachweis ,4 x Hotelbuchung des gesamten Aufenthalts (die /genaue Adresse muss vorliegen), evtl. , 4 x Kopie der Heiratsurkunde, falls eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen wurde. (Eine mögliche Ablehnung des Visaantrages wird nicht begründet). Die Bearbeitungszeit dauert länger. Am besten sollten Sie 6-8 Wochen vor dem Abflug den Antrag stellen:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äquatorialguinea, Bangladesh, China, Ghana, Guinea, Indien, Iran, Irak, Jemen, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Libanon, Liberia, Libyen, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sao Tome & Principe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Sri Lanka, Zentralafrikanische Republik
Inhaber von Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.
Bürger anderer Länder (außer Deutschland), die in Deutschland wohnhaft sind und beim Generalkonsulat ein Einreisevisum beantragen möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, die nach der Beendigung des Aufenthalts in Thailand die Rückreise nach Deutschland ermöglichen kann.
Es wird darauf hingewiesen, auf das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat, zu achten. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.
Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei: Immigration Office Thailands 50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310 Immigration Division 1 at The Government Complex Commemorating His Majesty The Government Complex Commemorating His Majesty , B Building , Floor 2 (South Zone) Chaengwattana Road (Soi 7) , Laksi , Bangkok 10210Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei: One-Step Service Center Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310 Tel. +66-2-693-9333 bis -9339
Staatsbürger von nigeria müssen zasätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis mit einreichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der nigerianischen Behörde "National Drug Law Enforcement Agency of Nigeria" (Certifucate of Clearance of NDLEA), welche vom nigerianischen Außenministerium und von der Königlich Thailändischen Botschaft in Abuja bereits legalisiert wurde.
Visagebühren
Visagebühren sind direkt bei der Antragsabgabe in BAR zu entrichten und können im Fall des Nichterteilens des Visums nicht zurück erstattet werden. Ab 20. Februar 2015 gilt die neue Gebührenordnung:
Visaart
Anzahl der Einreise pro Person
Gebühr
Transit (TS)
1 Einreise (Single)
€ 25,-
Tourist (TR)
1 Einreise (Single)
€ 30,-
Tourist (TR)
Mehrfach (Multiple)
€ 150,-
Non-Immigrant für 90 Tage
1 Einreise (Single)
€ 60,-
Non-Immigrant
Mehrfach (Multiple)
€ 150,-
Länderliste
Diese Länderliste informiert über die Länder und Gebiete, die vom Einreisevisum befreit sind oder für die ein “Visa on Arrival” möglich ist.
Hinweis auf Aufenthaltsdauer für deutsche Touristen, die ohne Visum nach Thailand einreisen
Deutsche Bürger, die zum Urlaubszweck ohne Visum nach Thailand einreisen, müssen folgende Bestimmungen beachten:
Bei der Einreise per Flugzeug auf einem Flughafen oder über Land (sogenannte Landeinreise) wird eine Aufenthaltsdauer von max. 30 Tagen gewährt.
Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.
Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.
Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich.
Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert, und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.
Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
Thailändische Honorarkonsulate und Generalkonsulate
Einreisevisa nach Thailand können zudem bei der Thailändischen Botschaft in Berlin und bei den Honorarkonsulaten und -generalkonsulaten beantragt werden. Auskunft hierfür ist bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen: