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Gebühren

Ab dem 01. November 2009 gilt die neue Gebührenerhebung:

Arten der konsularischen Arbeiten Gebühr (EURO)
Ausstellung eines elektronischen Reisepasses 28
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 8
Beglaubigung einer deutschen Heiratsurkunde (mit der Übersetzung) 30
Beglaubigung eines deutschen Scheidungsurteils (mit der Übersetzung) 30
Beglaubigung eines Free-Sale-Dokuments 15
Beglaubigung sonstiger Dokumente (einsprachig und pro Dokument / zweisprachig mit Übersetzung) 15 / 30
Beglaubigung einer Fotokopie 15
Beglaubigung einer Unterschrift 15
Jede Bescheinigung (u. a. konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Lebensbescheinigung) 15
Vollmacht 15
Einwilligung 15



Zahlungsweise

Die Zahlung der Gebühren erfolgt nur mit BARGELD.
Die Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte, Geldkarte, Überweisung oder Scheck kann zur Zeit leider nicht akzeptiert werden.


Haftung

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thailändische Generalkonsulat nicht haftet für

  • Anträge samt Unterlagen und Gebühren, die nicht beim Generalkonsulat eingetroffen sind und
  • zurück gesandte Unterlagen (u. a. Reisepass), die auf dem Postweg verloren gegangen sind.





© Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main