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Gebühren

Ab dem 01. November 2009 gilt die neue Gebührenerhebung:

Arten der konsularischen Arbeiten
Gebühr
Ausstellung eines elektronischen Reisepasses 25,- Euro
Eintragung im elektronischen Reisepass 3,- Euro
Passverlängerung 25,- Euro
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 5,- Euro
Beglaubigung einer deutschen Heiratsurkunde (mit der Übersetzung) 30,- Euro
Beglaubigung eines deutschen Scheidungsurteils (mit der Übersetzung) 30,- Euro
Beglaubigung eines Free-Sale-Dokuments 15,- Euro
Beglaubigung sonstiger Dokumente (einsprachig und pro Dokument) 15,- Euro
Beglaubigung einer Fotokopie 15,- Euro
Beglaubigung einer Unterschrift 15,- Euro
Jede Bescheinigung (u. a. konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Lebensbescheinigung) 15,- Euro
Vollmacht 15,- Euro
Einwilligung 15,- Euro
Namensänderung nach der Heirat im Reisepass 3,- Euro
Namensänderung nach der Scheidung im Reisepass 3,- Euro
sonstige Änderung und Berichtigung im Reisepass jeweils 3,- Euro



Zahlungsweise

Die Zahlung der Gebühren erfolgt nur mit BARGELD.
Die Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte, Geldkarte, Überweisung oder Scheck kann zur Zeit leider nicht akzeptiert werden.


Haftung

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thailändische Generalkonsulat nicht haftet für

  • Anträge samt Unterlagen und Gebühren, die nicht beim Generalkonsulat eingetroffen sind und
  • zurück gesandte Unterlagen (u. a. Reisepass), die auf dem Postweg verloren gegangen sind.





© Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main