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Gebühren
Ab dem 01. November 2009 gilt die neue Gebührenerhebung:
| Ausstellung eines
elektronischen Reisepasses |
25,- Euro |
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Eintragung im elektronischen Reisepass |
3,- Euro |
| Passverlängerung |
25,- Euro |
| Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses |
5,- Euro |
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Beglaubigung einer deutschen Heiratsurkunde
(mit der Übersetzung) |
30,- Euro |
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Beglaubigung eines deutschen Scheidungsurteils
(mit der Übersetzung) |
30,- Euro |
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Beglaubigung eines Free-Sale-Dokuments |
15,- Euro |
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Beglaubigung sonstiger Dokumente (einsprachig und pro Dokument) |
15,- Euro |
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Beglaubigung einer Fotokopie |
15,- Euro |
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Beglaubigung einer Unterschrift |
15,- Euro |
| Jede Bescheinigung (u. a.
konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung,
Lebensbescheinigung) |
15,- Euro |
| Vollmacht |
15,- Euro |
| Einwilligung |
15,- Euro |
| Namensänderung nach der Heirat im Reisepass |
3,- Euro |
| Namensänderung nach der Scheidung im Reisepass |
3,- Euro |
| sonstige Änderung und Berichtigung im Reisepass jeweils |
3,- Euro |
Zahlungsweise
Die Zahlung der Gebühren erfolgt nur mit BARGELD.
Die Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte, Geldkarte, Überweisung
oder Scheck kann zur Zeit leider nicht akzeptiert werden.
Haftung
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
das Thailändische Generalkonsulat nicht haftet für
- Anträge samt Unterlagen und Gebühren, die nicht beim Generalkonsulat eingetroffen sind und
- zurück gesandte Unterlagen (u. a. Reisepass), die auf dem Postweg verloren gegangen sind.
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