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Vollmachtserteilung und Einwilligung
Allgemeine Hinweise
Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten,
können, falls sie aus wichtigen Gründen dafür nicht
persönlich nach Thailand fliegen können,
vom Generalkonsulat eine Vollmacht zur Erledigung ihrer Angelegenheiten oder zur Besorgung
von Dokumenten ausstellen lassen.
Sie müssen dazu beim Generalkonsulat persönlich den Antrag auf Vollmachtserteilung stellen,
wobei sie auf das Folgende achten müssen:
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Die zu bevollmächtigende Person
Der vollständige Name und die Adresse der zu bevollmächtigenden Person (wie im Personalausweis)
müssen vorhanden sein.
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Basisdokumente für die Vollmachtserteilung
- thailändischer Reisepass
- thailändisches Hausregister
- thailändischer Personalausweis
- Meldebestätigung in Deutschland (optional, jedoch von Vorteil, falls vorhanden)
Weitere Dokumente (z. B. Nachweis über die Namensänderung)
können je nachdem verlangt werden.
Die Anzahl der einzureichenden Fotokopien der oben genannten Basisdokumente
hängt davon ab, bei wie vielen Behörden
die Wünsche des Antragstellers vorgenommen werden.
In der Regel werden pro eine Behörde jeweils zwei Fotokopien
der genannten Basisdokumente benötigt. Dies gilt auch für
zusätzliche Dokumente, die je nach Fall vorgelegt werden müssen.
Jede Fotokopie muss von dem Antragsteller als eigene Beglaubigung unterschrieben werden.
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Die Gebühr pro eine Vollmacht beträgt 15,- Euro und ist in Bar zu entrichten.
Häufig beantragte Vollmachten
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Vollmacht und Einwilligung für Auslandsreise von Minderjährigen
Das in Deutschland lebende Elternteil kann eine Vollmacht erteilen und gleichzeitig dem
Außenministerium von Thailand gegenüber seine Einwilligung dafür
abgeben, dass seine in Thailand lebenden Kinder ins Ausland gehen dürfen.
Mit dieser Vollmacht und Einwilligung akzeptiert dieses Elternteil
die Bestimmungen des Außenministeriums von Thailand, aus denen u. a. hervorgeht,
dass die von den Kindern verursachten Kosten von den Eltern übernommen werden.
Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten vorgelegt werden müssen, sind:
- Sorgerechtsbescheinigung (PorKhor. 14) bzw. Befragungsbogen hinsichtlich des Sorgerechts
(Gebührenpflichtig; der Vordruck ist beim Generalkonsulat erhältlich.)
- Geburtsurkunde des/der Kindes/er
- Hausregister des/der Kindes/er
- Vollmacht zur Beschaffung einer Sorgerechtsbescheinigung
Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten
vorgelegt werden müssen, sind:
- Befragungsbogen hinsichtlich des Sorgerechts (Gebührenpflichtig; der
Vordruck ist beim Generalkonsulat erhältlich.)
- Geburtsurkunde des/der Kindes/er
- Hausregister des/der Kindes/er
- Vollmacht zur Anzeige der Ehe
Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland geheiratet haben, müssen ihre Ehe auch
in Thailand anzeigen, und zwar bei dem Bezirksamt, bei dem sie angemeldet sind.
Ein zusätzliches Dokument, das zu den oben aufgeführten Basisdokumenten vorgelegt werden muss, ist:
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Vollmacht zur Anzeige der Scheidung
Thailändische Staatsbürger, die sich in Deutschland haben scheiden lassen, müssen ihre Scheidung auch
in Thailand anzeigen, und zwar beim Bezirksamt, bei dem sie angemeldet sind.
Ein zusätzliches Dokument, das zu den oben aufgeführten Basisdokumenten vorgelegt werden muss, ist:
- wenn Scheidung nach deutschem Recht, das deutsche Scheidungsurteil (mit Rechtskraftsvermerk) mit Übersetzung, das bereits vom Generalkonsulat
oder von der Botschaft in Berlin beglaubigt ist (siehe dazu
Beglaubigung von Dokumenten) oder
- wenn Scheidung nach thailändischem beim Generalkonsulat oder bei der Botschaft, die thailändische Scheidungsurkunde.
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Vollmacht zur Anzeige des Todes des Ehepartners
Thailändische Staatsbürger, deren Ehepartner verstorben sind, können in der Regel zur Beschafffung einer Ledigkeitsbescheinigung
den Todesfall des Ehepartners (auch möglich in Kombination mit der Anzeige der Ehe) beim Bezirksamt, bei dem sie angemeldet sind, anzeigen.
Ein zusätzliches Dokument, das zu den oben aufgeführten Basisdokumenten vorgelegt werden muss, ist:
- deutsche und bereits legalisierte Sterbeurkunde mit Übersetzung, die bereits vom Generalkonsulat
oder von der Botschaft in Berlin beglaubigt ist (siehe dazu
Beglaubigung von Dokumenten) oder
- thailändische Sterbeurkunde möglich (wenn der Ehepartner thailändisch ist)
- Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung: Diese kann in Verbindung mit der Anzeige der Heirat/Scheidung/Todesfall
vorgenommen werden.
- Vollmacht zur Beschaffung einer Abschrift der Geburtsurkunde bzw. zur Beschaffung
einer Geburtsortsbescheinigung
- Vollmacht zur Beschaffung einer Abschrift aus dem Einwohnerregister/Hausregister
- Vollmacht hinsichtlich des Kaufs/Verkauf/Überschreibung/Hypotheke (Grundstück/Haus/Wohnung):
Hierfür wird ein gesondertes Antragsformular von der betreffenden Dienststelle/Bank benötigt:
Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten vorgelegt werden müssen, sind u. a.:
- Auszug aus dem Grundbuch bzw.
- Besitzurkunde
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