Visabestimmungen (Auszüge)
(SUMMARY OF VISA REGULATIONS IMMIGRATION ACT B.E.2522 (1979 A.D.) AND RELEVANT TEXTS)
Jeder Ausländer, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, benötigt ein gültiges Einreisevisum.
Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen können bei der Visaabteilung des Generalkonsulats erfragt werden.
Alle Visaarten werden nach dem angegebenen Besuchsgrund ausgestellt. Dieser muss durch Belegdokumente
eindeutig nachgewiesen werden. Fehlende Dokumente führen zwangsläufig zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.
Die Visa, die vom Generalkonsulat ausgestellt wurden, gelten zwar für Thailand und müssen innerhalb von 3 Monaten
nach Ausstellung verwendet werden. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office
Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden.
Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum)
nach der Art des Visums festgelegt.
Antrag auf Visaerteilung beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Werktage, und
der Reisepass muss persönlich abgeholt werden.
Das Generalkonsulat kann zur Zeit keine Visa-Anträge per Post bearbeiten und möchte an
dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, bei den Honorargeneralkonsulaten in Essen und München
und bei den Honorarkonsulaten in Karlsruhe und Hamburg Visa persönlich und dort insbesondere auch per Post zu beantragen.
Jeder Antragsteller benötigt unabhängig von seinem Alter ein
Antragsformular, das
ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
- Mit dem Antragsformular sind folgende Dokumente vorzulegen:
Reisepapier (Reisepass/Reisedokument), das am Tag der Ankunft in Thailand
noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Es ist hierbei zu beachten, dass ein Kinderausweis nicht akzeptiert wird.
- ein aktuelles Passfoto
eine Kopie des Flugtickets/eine Reisebuchungsbestätigung (dies gilt auch für ein Transit-Visum) sowie eine Hotelreservierung
- Belegdokumente, die den Zweck des Aufenthalts deutlich machen:
ein Brief des Arbeitgebers oder Geschäftspartners in Thailand (im Fall einer Geschäftsreise). Der Brief, der unbedingt an das
Thailändische Generalkonsulat addressiert sein muss, muss u. a. eine Kostenübernahmeerklärung
enthalten.
eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde (z. B. im Fall einer Ansiedlung mit thailändischen Ehegatten/Kindern/Eltern in Thailand)
- Rentenbescheid
- Weitere Dokumente je nach Bedarf und Erforderlichkeit
Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten):
Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. aus der Reise in diesem Gebiet zurück gekommen sind)
oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand
ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.
- Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig (s. u.)
Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen
beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.
Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht
vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das
nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.
Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass
oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen
Reisepass möglich.
Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert,
und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass
oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer
bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.
Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem
gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.