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Visaangelegenheiten

Wichtige Hinweise

 


Visabestimmungen (Auszüge)
(SUMMARY OF VISA REGULATIONS IMMIGRATION ACT B.E.2522 (1979 A.D.) AND RELEVANT TEXTS)

Jeder Ausländer, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, benötigt ein gültiges Einreisevisum. Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen können bei der Visaabteilung des Generalkonsulats erfragt werden.

Alle Visaarten werden nach dem angegebenen Besuchsgrund ausgestellt. Dieser muss durch Belegdokumente eindeutig nachgewiesen werden. Fehlende Dokumente führen zwangsläufig zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.

Die Visa, die vom Generalkonsulat ausgestellt wurden, gelten zwar für Thailand und müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung verwendet werden. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden.

Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Siehe hierzu Hinweis auf Aufenthaltsdauer für Touristen, die ohne Visum nach Thailand einreisen.

Das Generalkonsulat möchte an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen der Gütigkeitsdauer eines Einreisevisums und der Länge des Aufenthalts ausdrücklich hinweisen, dass eine 3-monatige Gültigkeitsdauer eines Einreisevisums nicht gleich eine 3-monatige Aufenthaltsdauer bedeutet.

 


Antrag auf Visaerteilung beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main

Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Werktage, und der Reisepass muss persönlich abgeholt werden.

Das Generalkonsulat kann zur Zeit keine Visa-Anträge per Post bearbeiten.

  1. Jeder Antragsteller benötigt unabhängig von seinem Alter ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

  2. Mit dem Antragsformular sind folgende Dokumente vorzulegen:

    • Originales Reisepapier (Reisepass/Reisedokument), das am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein muss, und eine Kopie davon.
      Es ist hierbei zu beachten, dass ein Kinderausweis nicht akzeptiert wird.

    • 2 aktuelle Passbilder
    • eine Kopie des Flugtickets/eine Reisebuchungsbestätigung (dies gilt auch für ein Transit-Visum) sowie eine Hotelreservierung

    • Belegdokumente, die den Zweck des Aufenthalts deutlich machen:
      • ein Brief des Arbeitgebers oder Geschäftspartners in Thailand (im Fall einer Geschäftsreise). Der Brief, der unbedingt an das Thailändische Generalkonsulat addressiert sein muss, muss u. a. eine Kostenübernahmeerklärung enthalten.

      • eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde (z. B. im Fall einer Ansiedlung mit thailändischen Ehegatten/Kindern/Eltern in Thailand)

      • Rentenbescheid
      • Weitere Dokumente je nach Bedarf und Erforderlichkeit

    • Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten): Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. aus der Reise in diesem Gebiet zurück gekommen sind) oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.

  3. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig (s. u.)

  4. Bürger folgender Länder müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nachweisen, 3 Antragsformulare, 3 Passbilder, Flugticket/Reisebestätigung, Hotelreservierung oder bestätigte Adresse im Original vorlegen und jeweils eine Kopie mit dem Antrag einreichen. Die Bearbeitungszeit dauert länger. Am besten 6-8 Wochen vor dem Abflug den Antrag stellen:

    1. Afganistan
    2. Algeria
    3. Bangladesh
    4. Cambodia
    5. China
    6. Cuba
    7. Egypt
    8. India
    9. Iran (4 Anträge und 4 Passbilder werden benötigt.)
    10. Iraq
    11. Lebanon
    12. Libya
    13. Nepal
    14. Nigeria
    15. North Korea
    16. Pakistan
    17. Palestine
    18. Sri Lanka
    19. Sudan
    20. Syria
    21. Vietnam
    22. Yemen

  5. Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.

  6. Bürger anderer Länder (außer Deutschland), die in Deutschland wohnhaft sind und beim Generalkonsulat ein Einreisevisum beantragen möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, die nach der Beendigung des Aufenthalts in Thailand die Rückreise nach Deutschland ermöglichen kann.

  7. Es wird darauf hingewiesen, auf das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat, zu achten. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.

  8. Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:

    Immigration Office Thailands
    50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
    Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310

    Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei:

    One-Step Service Center
    Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310
    Tel. +66-2-693-9333 bis -9339

 


Visaarten

  • Transit-Visum
  • Tourist-Visum
  • Immigrant-Visum
  • Non-Immigrant-Visum:

    • "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)

    • "O": ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft )

    • "O": Kinder thailändischer Staatbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)

    • "O": Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids)

    • "B": Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvertrags). Zur Beantragung eines Geschäftsvisums siehe bitte die Webseite www.mfa.go.th.

    • "ED": Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); Studenten (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant-Student-Form NIS); Dozenten/Professoren (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer-Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand )

    • "M": Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand): Journalisten und Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)

 


Visagebühren

Visagebühren sind direkt bei der Antragsabgabe in BAR zu entrichten und können im Fall des Nichterteilens des Visums nicht zurück erstattet werden. Zur Zeit gilt die folgende Gebührenordnung:

Visaart Anzahl der Einreise
pro Person
Gebühr
Transit
Transit (TS) 1 Einreise (Single) 25 Euro
Tourist
Tourist (TR) 1 Einreise (Single) 30 Euro
Non-Immigrant
Non-Immigrant für 90 Tage 1 Einreise (Single) 55 Euro
Non-Immigrant für 1 Jahre Mehrfach (Multiple) 130 Euro
Non-Immigrant für 3 Jahre (APEC) Mehrfach (Multiple) 130 Euro
Non-Immigrant für 3 Jahre Mehrfach (Multiple) 260 Euro
ACMECS Single Visa (ASV) 1 Einreise (Single) 30 Euro

Ab 01. August 2013 gilt die neue Gebührenordnung.

 


Länderliste

Siehe hierzu Liste von Ländern und Gebieten, die vom Einreisevisum befreit sind oder für die ein "Visa on Arrival" möglich ist.

  • Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich in Thailand bis zu 90 Tage aufhalten:

    Entsprechend der Befreiung vom Touristvisum:

    • Brasilien
    • Peru und
    • Republik Korea (Südkorea)

    Entsprechend bilateraler Abkommen:

    • Argentinien
    • Brasilien
    • Chile
    • Republik Korea (Südkorea) und
    • Peru

  • Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich in Thailand bis zu 30 Tage aufhalten:

    Entsprechend der Befreiung vom Touristvisum:

    • Australien
    • Bahrain
    • Belgien
    • Brunei
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Tschechien
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Hong Kong
    • Indonesien
    • Irland
    • Israel
    • Italien
    • Japan
    • Kanada
    • Katar
    • Kuwait
    • Liechtenstein
    • Luxemburg
    • Malaysia
    • Monaco
    • Niederlande
    • Neuseeland
    • Norwegen
    • Oman
    • Österreich
    • Polen
    • Philippinen
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Singapur
    • Spanien
    • Südafrika
    • Tschechische Republik
    • Türkei
    • Ungarn
    • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
    • Vereinigte Staaten von Amerika,
    • Vereinigte Arabische Emirate und
    • Vietnam

    Entsprechend bilateraler Abkommen:

    • Hong Kong
    • Laos
    • Macao
    • Mongolei
    • Russland und
    • Vietnam

  • Bürger folgender Länder dürfen ein Visum (Transit) am Immigration Checkpoint bei der Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen:

    • Bhutan
    • China
    • Estonia
    • Indien
    • Kazakhstan
    • Lettland
    • Litauen
    • Malediven
    • Mauritius
    • Oman
    • Russland
    • Saudi Arabien
    • Taiwan
    • Ukraine und
    • Zypern

  • Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.

  • Bürger anderer Länder (außer Deutschland), die in Deutschland wohnhaft sind und beim Generalkonsulat ein Einreisevisum beantragen möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, die nach der Beendigung des Aufenthalts in Thailand die Rückreise nach Deutschland ermöglichen kann.

  • Es wird darauf hingewiesen, auf das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat, zu achten. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.

  • Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:

    Immigration Office Thailands
    50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
    Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310

    Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei:

    One-Step Service Center
    Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310
    Tel. +66-2-693-9333 bis -9339

 


Hinweis auf Aufenthaltsdauer für deutsche Touristen, die ohne Visum nach Thailand einreisen

Deutsche Bürger, die zum Urlaubszweck ohne Visum nach Thailand einreisen, müssen folgende Bestimmungen beachten:

  • Bei der Einreise per Flugzeug auf einem Flughafen wird eine Aufenthaltsdauer von max. 30 Tagen gewährt.
  • Bei der Einreise über Land (sogenannte Landeinreise) wird eine Aufenthaltsdauer von max. 15 Tagen gewährt.

Diese neuen Bestimmungen gelten seit 25. November 2008.

Weiterer Hinweis: Bekanntmachung des Königlich Thailändischen Generalkonsulats betr. Beantragung des Touristvisums

 


Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich

Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.

Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.

Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich.

Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert, und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.

Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.

 


Thailändische Honorarkonsulate und -generalkonsulate

Die Thailändische Botschaft in Berlin und die Honorarkonsulate und -generalkonsulate bearbeiten die per Post eingegangenen Visaanträge:

Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstrasse 64/66,
12163 Berlin
Tel. 030-79 48 10
Fax 030-79 48 15 11

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Rüttenscheider Str. 199
45130 Essen
Tel. 0201-959 79 334
Fax 0201-959 79 445

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat für Bayern und Sachsen, Dienststelle München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel. 089-168 97 88, 168 97 89
Fax 089-130 711 80

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat für Bayern und Sachsen, Dienststelle Dresden
Friedrichstr. 29
01067 Dresden
Tel. 0351-4986261
Fax 0351-4986214

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat für Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel. 040- 248 391 18, 248 391 19
Fax 040-248 391 15

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel. 0711-226 48 44
Fax 0711-226 48 56

 


© Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main