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Todesanzeige (Ausstellung von thailändischen Sterbeurkunden)
Thailändische Staatsbürger
Für thailändische Staatsbürger, die in Deutschland verstorben sind, sollen die Verwandten (darunter Ehepartner,
Eltern, Geschwister etc.) beim Generalkonsulat melderechtlich den Sterbefall anzeigen. Hierfür wird vom Generalkonsulat eine
thailändische Sterbeurkunde ausgestellt.
Für die Todesanzeige (auch per Post möglich) müssen folgende Dokumente eingereicht und folgende Angaben gemacht werden:
- Todesbescheinigung mit der genauen Todesursache
- deutsche Sterbeurkunde
- thailändischer Reisepass des/der Verstorbenen im Original
- thailändisches Hausregister des/der Verstorbenen
- Vor- und Nachnamen der Eltern des/der Verstorbenen
- Angabe über den Beruf des/der Verstorbenen
- Angabe über den Wohnort vor dem Tod
- Angabe über den Sterbeort und die Aufenthaltsdauer im Sterbeort
- Angabe über die Art und den Ort der Bestattung
- ein frankierter Rückumschlag (Einwurf Einschreiben)
Oft wird die Urne der Verstorbenen nach Thailand überführt. Dafür wird eine Bescheinigung zur Überführung benötigt.
Diese Bescheinigung stellt das Generalkonsulat in der Regel nur im Zusammenhang mit der Ausstellung einer thailändischen Sterbeurkunde aus.
Die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand ist kostenpflichtig.
Die Gebühr hierfür beträgt 15,- Euro.
Die Ausstellung einer thailändischen Sterbeurkunde ist dagegen gebührenfrei.
Deutsche Staatsbürger, die mit Thailändern verheiratet sind
ThailänderInnen, die die Urne ihrer deutschen Ehepartner in Thailand beisetzen möchten, benötigen eine Bescheinigung
zur Überführung der Urne nach Thailand. Diese Bescheinigung kann formlos mit folgenden erforderlichen Unterlagen beantragt werden:
- deutsche Sterbeurkunde im Original
- 1 Fotokopie des Personalausweises des/der Verstorbenen
- 1 Fotokopie des Reisepasses und Personalausweises vom thailändischen Ehepartner
- Bestätigung von einem Tempel in Thailand, bei dem die Urne beigesetzt werden kann.
In der Regel ist ein Schreiben von der Tempel-Verwaltung bzw. von einem hohen Mönch, der den Tempel leitet
- einem frankierten Rückumschlag (Einwurf Einschreiben)
- Die Gebühr für die Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand beträgt 15,- Euro
und ist nur in BAR zu entrichten.
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