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Passverlust und Passdiebstahl

Passtverlust

Ist Ihr Reisepass verloren gegangen, müssen Sie umgehend der zuständigen deutschen Behörde (z.B. Ordnungsamt) den Verlust melden. Der originale Nachweis über die Verlustmeldung mit Angabe über die Nummer des verlustig gegangenen Reisepasses ist erforderlich für die Beantragung eines neuen Reisepasses beim Generalkonsulat.

Passdiebstahl

Ist Ihr Reisepass gestohlen worden, müssen Sie umgehend bei der zuständigen Polizeibehörde eine Anzeige erstatten. Der originale Nachweis über die Diebstahlanzeige (Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige) mit Angabe über die Nummer des gestohlenen Reisepasses ist erforderlich für die Beantragung eines neuen Reisepasses beim Generalkonsulat.

Einzelheiten über die Beantragung eines elektronischen Reisepass (E-Pass)





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