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Passverlust und Passdiebstahl
Passtverlust
Ist Ihr Reisepass verloren gegangen, müssen Sie umgehend der zuständigen deutschen
Behörde (z.B. Ordnungsamt) den Verlust melden. Der originale Nachweis über die
Verlustmeldung mit Angabe über die Nummer des verlustig gegangenen Reisepasses
ist erforderlich für die Beantragung eines neuen Reisepasses beim Generalkonsulat.
Passdiebstahl
Ist Ihr Reisepass gestohlen worden, müssen Sie umgehend bei der zuständigen Polizeibehörde
eine Anzeige erstatten. Der originale Nachweis über die Diebstahlanzeige (Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige)
mit Angabe über die Nummer des gestohlenen Reisepasses ist erforderlich für die Beantragung
eines neuen Reisepasses beim Generalkonsulat.
Einzelheiten über die Beantragung eines elektronischen Reisepass (E-Pass)
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