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Namensänderung nach der Scheidung im Reisepass/Hausregister
Entsprechend dem thailändischen Namensgesetz vom Jahr 2005, 3. Ausgabe,
Art. 13, müssen thailändische Staatsbürgerinnen nach der Scheidung den
Mädchennamen wieder annehmen, falls sie nach der Heirat den Namen des Ehemannes
als Ehenamen angenommen haben.
Vorläufige Änderung im Reisepass
Die Namensänderung nach der Scheidung im herkömmlichen Reisepass kann persönlich und per Post vorgenommen werden.
Dem Antrag sind die folgenden Dokumente beizufügen:
- 1 Fotokopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
- Reisepass im Original mit einer Fotokopie
- 1 Fotokopie des Personalausweises oder des Hausregisters
- einem mit 4,- Euro frankierten Rückumschlag (Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen,
einen gespolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.)
- Gebühr 3,- Euro (nur in Bar beifügen)
Im E-Pass ist diese Änderung nicht möglich.
Registrierung der Scheidung und Namensänderung im Hausregister in Thailand
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Übersetzung des rechtskräftigen Scheidungsurteils von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische
(Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer
Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
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Das Scheidungsurteil und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M
beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
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Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054
zur Endbeglaubigung vorgelegt werden.
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Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen
Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der Scheidung
sowie zur Änderung des Nachnamens im Hausregister.
Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde
einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.
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