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Namensänderung nach der Heirat im Reisepass/Hausregister
Thailändische StaatsbürgerInnen müssen ihre in Deutschland geschlossene Ehe anzeigen,
wobei der Familienstand und/oder der Nachname geändert werden.
Vorläufige Änderungen im Reisepass
Gemeint sind die Änderung des Familienstandes von "miss" zu "mrs." und die Änderung des Nachnamens. Die beiden Änderungen
können durch Vorlage der deutschen Heiratsurkunde bzw. des Auszuges aus dem Heiratseintrag, die/der bereits von der zuständigen
deutschen Behörde legalisiert worden ist (s. dazu
"Legalisierung deutscher Urkunden"), vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass
- Die Änderung nur im Reisepass in herkömmlicher Form durchgeführt werden kann.
Im E-Pass ist diese Änderung leider nicht möglich
- die folgenden Dokumente nicht akzeptiert werden:
- Familienbuch oder eine Abschrift aus dem Familienbuch und
- Bescheinigung über die Eheschließung
Im Falle einer dänischen Heiratsurkunde muss sie vom von Dänemark
und abschließend von der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden.
Informationen hierfür finden Sie unter
"Legalisierung dänischer Heiratsurkunden".
Dem Antrag
auf Änderungen des Familienstandes und/oder Nachnamens sind die folgenden erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der legalisierten deutschen Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Heiratseintrag
- Reisepass im Original mit einer Fotokopie
- eine Kopie des Personalausweises oder des Hausregisters
- ein mit 4,- Euro frankierter Rückumschlag (Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen,
einen gespolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.)
- Gebühr 3,- Euro (nur in Bar beifügen)
Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens
im Hausregister in Thailand
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Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische
(Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer
Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
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Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M
beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
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Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054
zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie
des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.
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Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen
Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe
sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister.
Bitte beachten Sie, dass - falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt -
für die Änderung des Nachnamens die Zustimmung des Ehemannes (Einverständniserklärung)
benötigt wird. Der Vordruck der Einverständniserklärung ist beim Generalkonsulat erhältlich.
Sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann müssen beim Generalkonsulat persönlich erscheinen, um die
Unterschrift in der Einverständniserklärung zu leisten. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 15,- Euro.
Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde
einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.
Anmerkungen
Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung
im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich.
Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung
anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können,
durchgeführt werden (s. dazu "Vollmachtserteilung").
Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen E-Pass.
Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung
beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt. Die Namensänderung im Reisepass in herkömmlicher Form ist nur vorübergehend
und gilt nicht als registriert.
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