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Konsularische Eheunbedenklichkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
Thailändische Staatsbürger können diese konsularische Eheunbedenklichkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
beantragen, wenn sie bereits eine Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde haben.
Der Antrag muss persönlich von der/dem Antragsteller/in abgegeben werden und zwar
mit folgenden Unterlagen (im Original und jeweils mit einer Kopie. Jede Fotokopie muss von
dem/der Antragsteller/in unterschrieben werden):
- Reisepass (Seiten mit Lichtbild, Verlängerungsvermerk und sonstigen Änderungen)
- thailändischem Hausregister (falls Übersetzung vorhanden, auch eine Kopie)
- thailändischem Personalausweis
- thailändischer Geburtsurkunde oder Geburtsortsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde (ledig, geschieden oder verwitwet):
Sie darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Meldebestätigung in Deutschland bzw. Verpflichtungserklärung von der einladenden Person
- Nachweise über Vor- und Nachnamensänderungen, falls vorhanden
- Personalausweis des/der Verlobten
- Meldebestätigung des/der Verlobten
Zusätzliche Unterlagen, die vorgelegt werden müssen:
- Bei einem/einer geschiedenen Antragsteller/in:
- Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Falls bei der geschiedenen Antragstellerin die rechtskräftige Scheidung nicht länger als 310 Tage zurück liegt:
ein ärztliches Attest, das eine Schwangerschaft ausschließt.
- Bei einem/einer verwitweten Antragsteller/in:
- Sterbeurkunde des/der verstorbenen Ehemannes/Ehefrau
- Heiratsurkunde
- Falls der Ehemann nicht länger als 310 Tage verstorben ist:
ein ärztliches Attest, das eine Schwangerschaft ausschließt.
- Bei einem/einer Antragsteller/in, der/die sein/ihr 20. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat:
- eine beim Bezirksamt abgegebene Einwilligungserklärung der Eltern bzw.
der/des Sorgerechtsberechtigten
Wichtige Hinweise, die beachtet werden müssen:
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Das Generalkonsulat kann eine konsularische Eheunbedenklichkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
nur ausstellen, wenn der/die Antragsteller/in neben anderen erforderlichen Unterlagen eine
Ledigkeitsbescheinigung von seiner/ihrer Heimatbehörde,
die ab dem Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate ist, vorlegen kann.
- Der/die Antragsteller/in muss den Antrag persönlich einreichen und die Bescheinigung
persönlich abholen, denn er/sie muss vor dem zuständigen Beamten seine/ihre Unterschrift leisten.
- Beachten Sie bitte, dass Anträge, die von anderen Personen (Verlobten oder Bekannten) eingereicht werden, grundsätzlich nicht
angenommen und bearbeitet werden können.
- Nichtzuletzt beachten Sie bitte dabei die
Namensführung nach thailändischem Recht .
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