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Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen
beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.
Entsprechend den Einreisebestimmungen nach thailändischem Immigrationsrecht
vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das
nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.
Da ein deutscher Kinderausweis nach thailändischem Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass
oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt wird, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen
Reisepass möglich.
Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert,
und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass
oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer
bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.
Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem
gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
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