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Eheschließung beim Generalkonsulat
Das Generalkonsulat nimmt Eheschließungen zwischen den thailändischen und thailändischen Staatsbürgern
sowie Eheschließungen zwischen thailändischen und anderen Staatsbürgern, allerdings keine Eheschließungen
zwischen thailändischen und deutschen Staatsbürgern, vor.
Mann und Frau müssen einen Antrag jeweils mit folgenden erforderlichen Unterlagen einreichen:
- originale Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde, die
bescheinigt, dass Mann und Frau ledig, geschieden oder verwitwet sind.
Die Ledigkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Falls geschieden, dazu noch eine Fotokopie der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils
Falls verwitwet, dazu noch eine Fotokopie der Sterbeurkunde des Ehepartners
- eine Fotokopie des Reisepasses
- eine Fotokopie der Geburtsurkunde bzw. Geburtsortsbescheinigung
- eine Fotokopie des Hausregisters (falls thailändisch)
- eine Fotokopie des Personalausweises (falls thailändisch)
- eine Fotokopie der Meldebestätigung in Deutschland
- weitere Unterlagen können je nachdem noch verlangt werden: z. B.
Nachweise über Namensänderungen.
Nach der erfolgreichen Überprüfung der Unterlagen wird ein Termin für die Eheschießung, die beim Generalkonsulat stattfindet, vereinbart.
Thailändische Antragsteller, die noch keine Ledigkeitsbescheinigung haben, können beim Generalkonsulat
eine Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung beantragen.
Wichtige Hinweise für die Vollmachtserteilung finden Sie
unter
"Vollmachtserteilung".
Beachten Sie hierbei wichtige Hinweise für die
Namensführung nach thailändischem Recht.
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