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Geburtsanzeige nach thailändischem Recht
Jeder thailändische Staatsbürger, dessen Kind in Deutschland
geboren ist, kann beim Generalkonsulat die Geburt seines Kindes
anzeigen. Diese Anzeige dient zur Erlangung der thailändischen
Staatsbürgerschaft und resultierend daraus zur Beschaffung eines
thailändischen Reisepasses (Antragstellung auf einen thailändischen
Reisepass erst nach der Anmeldung des Kindes in Thailand möglich).
Kinder aus thailändisch-deutschen bzw. thailändisch-ausländischen
Ehen können also parallel zur deutschen bzw. anderen
Staatsbürgerschaft die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen und
zwar bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres.
Persönliche Geburtsanzeige beim Generalkonsulat
Die Geburtsanzeige erfolgt nur durch persönliche Antragstellung der Eltern,
wobei
Liste von Unterlagen, die zum Antrag (Vordruck)
vorgelegt werden müssen:
- 1 Kopie der von der deutschen Behörde legalisierten
Geburtsurkunde des Kindes (siehe dazu Liste deutscher Behörden für die
Legalisierung) Bitte beachten Sie, dass die Geburtsbescheinigung nicht akzeptiert wird.
- 1 Kopie der Heiratsurkunde der Eltern bzw. des
rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung
- 1 Kopie des Reisepasses und des Personalausweises des Vaters
- 1 Kopie des Reisepasses, des Personalausweises und des Hausregisters der Mutter
- 1 Kopie der deutschen Meldebestätigung
- Einverständniserklärung des nicht-thailändischen Elternteils,
dass das Kind die thailändische Staatsbürgerschaft annehmen kann.
Der Vordruck hierfür liegt beim Sachbearter zur persönlichen Unterschriftsleistung.
- 1 Kopie der thailändischen Übersetzung der Heiratsurkunde der
Eltern oder der thailändischen Geburtsurkunde jedes älteren
Geschwisters (von den gleichen Eltern), falls vorhanden
- einem mit 3,50 Euro frankierten Rückumschlag
- Gebühr für beglaubigte Fotokopien der Geburtsurkunde: 15,- Euro (in Bar beizufügen)
- Weitere Dokumente können je nachdem zusätzlich verlangt
werden.
Anmeldung Ihres Kindes in Thailand
Ihr Kind ist in Thailand wie folgt anzumelden:
- Entsprechend deutschen Gesetzen hat die reisende Person mit zwei
Staatsbürgerschaften (in diesem Fall Deutsch-Thai) bei jeder Ein-
und Ausreise der deutschen Grenzschutzbehörde die beiden Pässe vorzulegen.
- Ihr Kind muss mit dem neuen thailändischen Reisepass nach Thailand einreisen.
- Es bekommt bei der Einreisekontrolle einen
Einreisevermerkstempel in den Reisepass. Diesen legen Sie zusammen
mit der thailändischen Geburtsurkunde zur Anmeldung Ihres Kindes
bei dem Bezirksamt, bei dem Sie angemeldet sind, vor.
- Vergessen Sie nicht, nach der Anmeldung Ihres Kindes eine
Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister zu beantragen, um
diese zum Beispiel beim Thailändischen Generalkonsulat in
Frankfurt am Main oder bei der Thailändischen Botschaft in Berlin vorzulegen.
- Falls Sie, wenn Sie in Bangkok angemeldet sind, bei der
Anmeldung Ihres Kindes Schwierigkeiten haben sollten, kontaktieren
Sie das Verwaltungs- und Registerbüro des Amtes des "Permanent
Secretary" der Hauptstadt Bangkok, Tel. 02-621 0721.
Beantragung eines thailändischen Reisepass (E-Pass) in Thailand
Erst nach der Anmeldung Ihres Kindes in Thailand und durch Vorlage einer Abschrift aus dem
Haus- oder Einwohnerregister) können Sie Ihrem Kind einen Reisepass
beantragen. Siehe dazu Informationen unter Passangelegenheiten:
elektronischer Reisepass (E-Pass).
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