Hauptseite

หน้าหลัก



Geburtsanzeige nach thailändischem Recht

Jeder thailändische Staatsbürger, dessen Kind in Deutschland geboren ist, kann beim Generalkonsulat die Geburt seines Kindes anzeigen. Diese Anzeige dient zur Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft und resultierend daraus zur Beschaffung eines thailändischen Reisepasses (Antragstellung auf einen thailändischen Reisepass erst nach der Anmeldung des Kindes in Thailand möglich).

Kinder aus thailändisch-deutschen bzw. thailändisch-ausländischen Ehen können also parallel zur deutschen bzw. anderen Staatsbürgerschaft die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen und zwar bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres.


Persönliche Geburtsanzeige beim Generalkonsulat

Die Geburtsanzeige erfolgt nur durch persönliche Antragstellung der Eltern, wobei

  • die beiden Elternteile, die das gemeinsame Sorgerecht haben bzw. teilen, beim Generalkonsulat persönlich erscheinen müssen.

    Das ausländische Elternteil muss sein Einverständnis dafür geben, dass das Kind die thailändische Staatsbürgerschaft annehmen kann. Die Unterschrift für die Einverständniserklürung muss von dem ausländischen Elternteil persönlich vor dem Sachbearbeiter des Generalkonsulats geleistet werden.

  • das Elternteil, das das alleinige Sorgerecht hat, persönlich erscheinen muss, wobei ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden muss.

Liste von Unterlagen, die zum Antrag (Vordruck) vorgelegt werden müssen:

  • 1 Kopie der von der deutschen Behörde legalisierten Geburtsurkunde des Kindes (siehe dazu Liste deutscher Behörden für die Legalisierung) Bitte beachten Sie, dass die Geburtsbescheinigung nicht akzeptiert wird.
  • 1 Kopie der Heiratsurkunde der Eltern bzw. des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung
  • 1 Kopie des Reisepasses und des Personalausweises des Vaters
  • 1 Kopie des Reisepasses, des Personalausweises und des Hausregisters der Mutter
  • 1 Kopie der deutschen Meldebestätigung
  • Einverständniserklärung des nicht-thailändischen Elternteils, dass das Kind die thailändische Staatsbürgerschaft annehmen kann. Der Vordruck hierfür liegt beim Sachbearter zur persönlichen Unterschriftsleistung.
  • 1 Kopie der thailändischen Übersetzung der Heiratsurkunde der Eltern oder der thailändischen Geburtsurkunde jedes älteren Geschwisters (von den gleichen Eltern), falls vorhanden
  • einem mit 3,50 Euro frankierten Rückumschlag
  • Gebühr für beglaubigte Fotokopien der Geburtsurkunde: 15,- Euro (in Bar beizufügen)
  • Weitere Dokumente können je nachdem zusätzlich verlangt werden.


Anmeldung Ihres Kindes in Thailand

Ihr Kind ist in Thailand wie folgt anzumelden:

  1. Entsprechend deutschen Gesetzen hat die reisende Person mit zwei Staatsbürgerschaften (in diesem Fall Deutsch-Thai) bei jeder Ein- und Ausreise der deutschen Grenzschutzbehörde die beiden Pässe vorzulegen.
  2. Ihr Kind muss mit dem neuen thailändischen Reisepass nach Thailand einreisen.
  3. Es bekommt bei der Einreisekontrolle einen Einreisevermerkstempel in den Reisepass. Diesen legen Sie zusammen mit der thailändischen Geburtsurkunde zur Anmeldung Ihres Kindes bei dem Bezirksamt, bei dem Sie angemeldet sind, vor.
  4. Vergessen Sie nicht, nach der Anmeldung Ihres Kindes eine Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister zu beantragen, um diese zum Beispiel beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder bei der Thailändischen Botschaft in Berlin vorzulegen.
  5. Falls Sie, wenn Sie in Bangkok angemeldet sind, bei der Anmeldung Ihres Kindes Schwierigkeiten haben sollten, kontaktieren Sie das Verwaltungs- und Registerbüro des Amtes des "Permanent Secretary" der Hauptstadt Bangkok, Tel. 02-621 0721.


Beantragung eines thailändischen Reisepass (E-Pass) in Thailand

Erst nach der Anmeldung Ihres Kindes in Thailand und durch Vorlage einer Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister) können Sie Ihrem Kind einen Reisepass beantragen. Siehe dazu Informationen unter Passangelegenheiten: elektronischer Reisepass (E-Pass).







© Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main