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Namensbescheinigung
Diese Bescheinigung, die bestätigt, ob der thailändische Name (Vor- bzw. Zwischenname) für
das männliche oder weibliche Geschlecht geeignet ist, dient zur Vorlage beim deutschen Standesamt zum Zweck der Namensgebung.
Diesbezüglich kann das Generalkonsulat traditionsgemäß
und namensgesetzkonform nur folgende Namen bestätigen (vgl. hierzu § 4ff.
des thailändischen Namensgesetzes (3. Ausgabe) vom 2005):
- Namen, die nicht identisch zum Namen Seiner Majestät König Bhumibol Adulyadej und zum
Namen Ihrer Majestät Königin Sirikit sind,
- Namen, die nicht identisch zum von Seiner Majestät König Bhumibol Adulyadej vergebenen Ordensnamen
sind und
- Namen, die keine ordinären Wörter enthalten und keine ordinäre Bedeutung haben.
- Im Fall eines Zwischennamens darf der Zwischenname nicht dem Familiennamen der anderen
entsprechen.
Die Namensbescheinigung kann sowohl formlos als auch mit dem Formular
Beglaubigung
mit folgenden Dokumenten persönlich oder per Post beantragt werden:
- 1 Fotokopie des Reisepasses des Antragstellers
- gewünschter Schreibweise des thailändischen Namens in Thai und in Englisch (Gegebenenfalls
wird diese vom Generalkonsulat empfohlen.)
- einem ausreichend frankierten Rückumschlag (falls per Post)
- Die Gebühr beträgt 15,- Euro und ist nur in BAR zu entrichten.
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