Beachten Sie beim Ausfüllen die folgenden Punkte
(siehe dazu
Beispiel eines korrekt ausgefüllten Antragsformulars):
- Sie müssen im Antragsformular Ihren Namen, wie der im thailändischen Hausregister steht,
angeben.
Beachten Sie, dass, wenn Sie im thailändischen Hausregister
nach der Heirat Ihren Namen noch nicht geändert haben, den neuen E-Pass auf Ihren Mädchennamen bzw.
auf den Namen, wie der im thailändischen Hausregister steht, bekommen werden. Daher sollen Sie nach der Heirat
im thailändischen Hausregister Ihren Namen ändern lassen, bevor Sie den Antrag auf einen neuen E-Pass stellen.
Informationen darüber, wie Sie Ihren Namen ändern lassen können, lesen Sie unter
"Namensänderung nach der Heirat im Reisepass/Hausregister"
- Unterschreiben Sie oben auf der rechten Seite des Antragformulars mit Ihrem Namen (wie im Hausregister)
in Thai oder in Englisch zweimal jeweils in die langen Kästchen.
- Unterschreiben Sie unten links unter dem "Bild-Kasten" in Thai.
- Tragen Sie in Zeile 7 "wohnhaft in" deutlich Ihre Adresse in Deutschland ein.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Name auch auf dem Briefkasten steht, damit Ihnen die Post zugestellt werden kann.
- Tragen Sie in Zeile 13 "familiennahe Freunde/Bekannte" zwei Bezugspersonen (Vater/Mutter/Geschwister/Verwandte/Freunde/Bekannte) mit genauen Angaben über ihre Adresse und
Telefonnummer ein, wenn möglich eine Person in Thailand, eine in Deutschland.
Diese Angaben sind sehr wichtig. Sie dienen im Notfall zur Kontaktaufnahme.
- Geben Sie auf der Rückseite ebenfalls Ihre Adresse in Deutschland an und unterschreiben Sie auf Thai.
Beim Reisepass für Kinder sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten.
- Füllen Sie das Antragsformular mit dem Namen Ihres Kindes aus. Kann es noch nicht schreiben,
nehmen Sie an Stelle einer Unterschrift in die Kästchen oben rechts und unter dem Bild-Kasten den
Abdruck seines linken Daumens ab. Benutzen Sie dafür unbedingt ein blaues oder schwarzes
Stempelkissen.
- Geben Sie auf der Rückseite des Antragsformulars die Adresse Ihres Kindes in Deutschland an.
Kann Ihr Kind noch nicht schreiben, nehmen Sie wiederum den Abdruck seines linken Daumens ab.
Unterschreiben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner bzw. dem anderen Elternteil unter dem Daumenabdruck bzw. der Unterschrift Ihres Kindes.