Hauptseite

หน้าหลัก



Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft

Hinweise zum Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft

Der/die Antragsteller/in muss bereits komplett in den deutschen Staatsverband eingebürgert sein (durch die Aushändigung einer deutschen Einbürgerungsurkunde). Die Einbürgerungsurkunde muss mit dem Antrag auf die Entlassung vorgelegt werden. Damit wird vermieden, dass der/die Antragsteller/in staatenlos wird.

Deshalb ist die Zusicherungsbescheinigung nicht ausreichend für das Entlassungsverfahren.

Bevor Sie zu einer Vorsprache beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main eingeladen werden, müssen Sie zunächst folgende Formulare ausfüllen und per Post ans Generalkonsulat schicken. Die Formulare können Sie herunterladen (PDF-Format):

1.1 Antragsbogen: Form Sor.Chor. 1 oder Form Sor.Chor. 2
1.2 Lebenslaufbogen
1.3 Befragungsbogen
1.4 Zeugenbefragungsbogen

Füllen Sie die Unterlagen Nr. 1.1-1.3 mit Ihren Angaben vollständig aus. Das Formular Nr. 2.4 muss von einem thailändischen Zeugen vollständig ausgefüllt werden, der Ihren Geburtsort und, dass Sie die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen, bestätigen kann.

Erforderliche Dokumente, die zu den Formularen 1.1-1.4 eingereicht werden müssen:

Fall 1

Gilt für eine thailändische Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und deren Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Heirat begründet ist (Artikel 13). In diesem Fall ist die "Rückbürgerung" möglich:

  • die legalisierte Heiratsurkunde mit der Übersetzung: 2 Exemplare
  • die legalisierte Einbürgerungsurkunde mit der Übersetzung: 2 Exemplare (Liste deutscher Behörden für die Legalisierung)
  • 2 Kopien des thailändischen Reisepasses
  • 2 Kopien der Geburtsurkunde
  • 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
  • 2 Kopien des thailändischen Personalausweises
  • 12 Passfotos
  • 6 Passfotos des Vaters
  • 6 Passfotos der Mutter
  • 6 Passfotos des Ehemannes
  • Reisepass des Ehemannes mit der Übersetzung: 2 Exemplare
  • ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben/Einwurf)
  • Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters bzw. Personalausweises

Fall 2

Gilt für thailändische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch andere Gründe als durch Heirat erworben haben (Art. 15). In diesem Fall ist die "Rückbürgerung" nicht möglich:

  • die legalisierte Einbürgerungsurkunde mit der Übersetzung: 2 Exemplare (Liste deutscher Behörden für die Legalisierung)
  • 2 Kopien des thailändischen Reisepasses
  • 2 Kopien der Geburtsurkunde
  • 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
  • 2 Kopien des thailändischen Personalausweises
  • 12 Passfotos
  • 6 Passfotos des Vaters
  • 6 Passfotos der Mutter
  • ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben/Einwurf)
  • Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters bzw. Personalausweises

Weitere wichtige Hinweise, die Sie beachten müssen:

  1. Zu beiden Fällen können weitere Unterlagen bzw. Dokumente verlangt werden, z. B. Adoptionspapiere, Namensänderungspapiere etc. Sind solche Papiere deutsche Dokumente, müssen sie von den zuständigen Behörden legalisiert und danach ins Thailändische übersetzt werden, sind diese Dokumente thailändisch, müssen sie nicht übersetzt werden.

  2. Englischsprachige Dokumente müssen auch ins Thailändische übersetzt werden, was Sie selbst anfertigen können. Sie müssen allerdings Ihre eigene Übersetzungen beim Generalkonsulat zur Beglaubigung vorlegen.

  3. Liegen die erforderlichen Unterlagen komplett vor, wird nach der abgeschlossenen Prüfung von Unterlagen ein Termin mit Ihnen vereinbart. Ein thailändischer Zeuge muss auch mitkommen. Bei diesem Termin bekommen Sie die bearbeiteten Antragsformulare zur Unterschrift vorgelegt und abschließend eine Empfangsbestätigung. Das Generalkonsulat leitet dann Ihren Antrag weiter an das Innenministerium in Bangkok.

  4. Die Empfangsbestätigung bekommen Sie nur nach der erfolgreichen Bearbeitung durch das Generalkonsulat. Im Fall der Unvollständigkeit der Unterlagen verzögert sich die Bearbeitung.

  5. Die Gebühren (z. B. Bearbeitung, Beglaubigung von Unterlagen) hierfür werden Sie vor Ort erfahren und bezahlen.

Bitte nehmen Sie sich Zeit, Ihren Antrag und die einzureichenden Dokumente vollständig vorzubereiten, denn die Antragsstellung ist sehr arbeitsintensiv.







© Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main